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Rechnungsberichtigung - kein rückwirkender Entfall der Steuerschuld

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/110ÖStZB 2024, 415 Heft 14 v. 15.7.2024

UStG: § 11 Abs 12

BAO: § 93a, § 303, § 305

1) Für den Aussteller einer Rechnung wirkt eine Rechnungsberichtigung ex nunc. Die Steuerschuld des Rechnungsausstellers entfällt durch die spätere Rechnungsberichtigung nicht bereits rückwirkend auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung.

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