UStG: § 11 Abs 12
BAO: § 93a, § 303, § 305
1) Für den Aussteller einer Rechnung wirkt eine Rechnungsberichtigung ex nunc. Die Steuerschuld des Rechnungsausstellers entfällt durch die spätere Rechnungsberichtigung nicht bereits rückwirkend auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung.