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Abgabennachsicht bei unrichtiger Rechtsauskunft des Finanzamts - Setzen bedeutsamer Maßnahmen erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/101ÖStZB 2024, 382 Heft 13 v. 28.6.2024

BAO: § 236, § 294, § 299

1) Auch unter § 294 BAO fallende Begünstigungsbescheide können - bei Erfüllung der Voraussetzungen - gem § 299 BAO aufgehoben werden. Die Anwendbarkeit des § 299 BAO für die in § 294 Abs 1 BAO genannten Begünstigungsbescheide ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nicht ausgeschlossen.

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