EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1
1) Die Hauptwohnsitzbefreiung steht (nur) für eine Grundstücksfläche von 1.000 m² zu.
2) Die Sachwertmethode eignet sich im Allgemeinen besser, um
EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1
1) Die Hauptwohnsitzbefreiung steht (nur) für eine Grundstücksfläche von 1.000 m² zu.
2) Die Sachwertmethode eignet sich im Allgemeinen besser, um