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Umsatzsteuerliche Organschaft - Berechnung der Kammerumlage 1

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/93ÖStZB 2024, 357 Heft 12 v. 14.6.2024

WKG: § 2 ,§ 122 idF BGBl I 2001/153

UStG 1994: § 2

Eine Organschaft ist - für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage - nicht als ein einheitliches Unternehmen anzusehen. Die einzelnen Organgesellschaften sind vielmehr isoliert zu betrachten.

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