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Nicht rechtsfähige Drittstaatsgesellschaft - Körperschaftsteuerpflicht (vor dem AbgÄG 2023)

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/79ÖStZB 2024, 313 Heft 11 v. 31.5.2024

KStG 1988: § 1 Abs 2 Z 1 idF vor BGBl I 2023/110

BAO: § 9, § 80, § 207

Bei einer außerhalb der Europäischen Union errichteten Drittstaatsgesellschaft (hier: nach dem Recht von Jersey errichtete Ltd) ist mit Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Österreich die unbeschränkte österreichische Körperschaftsteuerpflicht gegeben, auch wenn die Gesellschaft nach österreichischem internationalen Privatrecht als solche nicht rechtsfähig ist.

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