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Vermietung eines Gebäudes des Altvermögens - Fiktive Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/68ÖStZB 2024, 273 Heft 10 v. 17.5.2024

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 8 lit c, § 30 Abs 6

Beginnt die Verwendung eines Gebäudes des Altvermögens zur Erzielung von Einkünften nach dem 31. 12. 2012, sind die fiktiven Anschaffungskosten gem § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG nur dann als AfA-Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn die Verwendung zur Einkünfteerzielung erstmalig erfolgt.

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