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Feststellungsbescheid - Antrag auf aufschiebende Wirkung der Revision

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/188ÖStZB 2023, 464 Heft 15 und 16 v. 4.8.2023

VwGG: § 30 Abs 2 und Abs 3

Im Rahmen der Entscheidung über die aufschiebende Wirkung sind nur die unmittelbaren Folgen des Vollzuges des angefochtenen Erkenntnisses (hier: Feststellungsbescheid) zu berücksichtigen. Nachteile aus einem auf diesen Feststellungsbescheiden basierenden, erst zu erlassenden Abgabenbescheid, die gerade nicht bereits aus dem angefochtenen Erkenntnis erwachsen, sind hingegen unbeachtlich.

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