BAO: § 303 Abs 1 lit b
Im vorliegenden Fall wurden die ersten Wiederaufnahmebescheide auf neu übermittelte Lohnzettel gestützt, den dagegen erhobenen Beschwerden gab das Finanzamt selbst mit Beschwerdevorentscheidung Folge und erließ sodann die nunmehr streitgegenständlichen ("zweiten") Wiederaufnahmebescheide, die auf den Zufluss von Einnahmen