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Nacherhebung von Antidumpingzoll

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/171ÖStZB 2023, 426 Heft 14 v. 17.7.2023

ZK: Art 220 Abs 2 Buchst b

Für ein Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben nach Art 220 Abs 2 Buchst b der Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl L 302 vom 19. 10. 1992, müssen alle drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen, nämlich

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