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Gegenstandsloserklärung einer Amtsrevision

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/155ÖStZB 2023, 395 Heft 13 v. 30.6.2023

B-VG: Art 133 Abs 6 Z 2

VwGG: § 33 Abs 1

Eine Amtsrevision wird bei nachträglichem Wegfall des rechtlichen Interesses der Amtspartei infolge Beendigung der Rechtswirkungen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gegenstandslos.

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