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Berufung nur gegen neue Sachbescheide, nicht aber gegen Wiederaufnahme des Verfahrens

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/152ÖStZB 2023, 391 Heft 13 v. 30.6.2023

BAO: § 307

Bei Vorliegen einer Beschwerde gegen einen Wiederaufnahmebescheid und gegen den im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheid widerspricht es dem Gesetz, die Beschwerde gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Beschwerde gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen.

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