EStG 1988: § 47, § 82
FLAG: § 41
Hinsichtlich der Aufgliederung der Lohnsteuern und SV-Beiträge auf die jeweiligen Arbeitnehmer genügt es, wenn in den Haftungs- und Abgabenbescheiden auf den Prüfungsbericht verwiesen wird, sofern dort eine genaue Aufgliederung der einzelnen Beträge auf die jeweiligen Arbeitnehmer enthalten ist.