EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a
Eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort ist trotz minderjähriger Tochter zumutbar, wenn - vor dem Hintergrund des Kindeswohls - fallbezogen keine Umstände (insb iZm einem möglichen Wechsel des Kindergartens oder Volksschule) festgestellt werden können, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes als unzumutbar erscheinen lassen.