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Kein Staatshaftungsanspruch durch Abgehen des VwGH von seiner Rechtsprechung iZm Unionsrecht

Erkenntnisse des VfGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2020/59ÖStZB 2020, 198 Heft 7 v. 1.4.2020

Landesabgabe

B-VG: Art 137

KOAbG Vlbg: § 4

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