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Teilwertabschreibung bei Reststoffverwertungsanlage / keine Revision gegen Alternativbegründung / keine Entscheidung über Beschwerde gegen Wiederaufnahme

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/95ÖStZB 2019, 237 Heft 9 v. 2.5.2019

EStG 1988: § 6 Z 1

BAO: § 303

VwGG: § 25a, § 28 Abs 3

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