EStG 1988: § 27 Abs 5 Z 7
IO: § 28, § 43 Abs 2 idF vor BGBl I 2017/122, § 278 Abs 1
Wird über das Vermögen des Stifters (und Alleinbegünstigten) einer Privatstiftung (hier: im Oktober 2011) ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und schließt der Masseverwalter im Rahmen dieses Verfahrens mit der Privatstiftung (hier: im April 2013) einen gerichtlichen Vergleich ab, in welchem sich die Privatstiftung verpflichtet, ua ein (vom Stifter erworbenes) Grundstück zu veräußern und den gesamten Veräußerungserlös von € 600.000,- an den Masseverwalter zu zahlen, so besteht keine Kapitalertragsteuerpflicht, wenn und insoweit diese Zahlung iHv € 600.000,- im Wege eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches, als Schadenersatzanspruch oder als Be-