EStG 1988: § 2 Abs 1, § 19
BAO: § 23 Abs 3
Die allfällige Nichtigkeit eines mit einem besachwalteten Dienstnehmer begründeten Dienstverhältnisses ändert nichts an der Steuerpflicht der daraus resultierenden Lohnzahlungen, selbst wenn die Lohnzahlungen nicht in den Verfügungsbereich des Sachverwalters gelangen sollten, sondern in den Verfügungsbereich des besachwalteten Steuerpflichtigen. Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes ist für die Abgabenerhebung nämlich so lange ohne Bedeutung, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliche Ergebnisse eintreten und bestehen lassen.