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Pensionsfonds einer kollektivvertragsfähigen Interessenvertretung - KESt-Befreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/147ÖStZB 2019, 367 Heft 13 v. 1.7.2019

EStG 1988: § 92 Abs 2 Z 3 und Abs 3, § 94 Z 6 lit c

KStG 1988: § 5 Z 13, § 21 Abs 2 Z 3

Gem § 21 Abs 2 Z 3 vierter Teilstrich KStG 1988 besteht für Kapitalerträge iSd § 92 Abs 2 Z 3 und Abs 3 EStG 1988, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts nachweislich zuzurechnen sind, eine Befreiung von der beschränkten Steuerpflicht.

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