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Unzulässigkeit einer außerordentlichen Revision

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2019/132ÖStZB 2019, 324 Heft 11 v. 3.6.2019

B-VG: Art 133 Abs 4

VwGG: § 28 Abs 1 Z 4

In der Revision erachtet sich die Revisionswerberin "in ihrem einfachgesetzlich gewährleisteten subjektiven Recht auf richtige Bemessung der Kommunalsteuer sowie in ihrem Recht auf gesetzmäßige Vorschreibung der Kommunalsteuer verletzt".

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