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Vergnügungssteuer - keine Pflicht zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung und eines Lokalaugenscheins

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/344ÖStZB 2017, 685 Heft 23 v. 18.12.2017

BAO: § 182, § 284 idF BGBl I 2009/20

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