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Rechts- und Beratungskosten iZm Bauherrenprojekt - Aktivierungspflicht bzw sofortige Absetzbarkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/320ÖStZB 2017, 665 Heft 23 v. 18.12.2017

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1

BAO: § 166

1) Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Aus dem Werbungskostenbegriff ergibt sich, dass es entscheidend auf den Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen und Ausgaben ankommt (vgl für viele VwGH 28. 5. 2015, 2012/15/0104, ÖStZB 2015/151, VwGH 7. 6. 2005, 2002/14/0011, ÖStZB 2005/505, und VwGH 24. 7. 2007, 2006/14/0034, ÖStZB 2008/136).

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