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KommSt-Haftung - Nachweis der Gläubigergleichbehandlung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/143ÖStZB 2016, 263 Heft 9 v. 2.5.2016

KommStG: § 6a

BAO: § 183 Abs 3

Eine von der Behörde geforderte Liquiditätsaufstellung und der (vom Vorstand der AG zu erbringende) Nachweis der Gläubigergleichbehandlung müssen sich auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeiten beziehen.

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