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Trockenhalle für Betonfertigteile als Gebäude iSd BewG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/288ÖStZB 2016, 502 Heft 17 v. 5.9.2016

BewG: § 51, § 60 Abs 4

Da eine Trockenhalle den Zutritt von Menschen gestattet und auch alle sonstigen erforderlichen Merkmale besitzt, ist sie als Gebäude iSd Bewertungsrechts zu beurteilen, selbst wenn der Aufenthalt während des laufenden Betriebs aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen wird.

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