BewG: § 51, § 60 Abs 4
Da eine Trockenhalle den Zutritt von Menschen gestattet und auch alle sonstigen erforderlichen Merkmale besitzt, ist sie als Gebäude iSd Bewertungsrechts zu beurteilen, selbst wenn der Aufenthalt während des laufenden Betriebs aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen wird.