UStG: § 2 Abs 1, § 12
BAO: § 61 idF BGBl 1996/201
Errichtet eine Privatstiftung eine luxuriöse Wohnung und vermietet sie diese an eine (in ihrem Eigentum stehende) GmbH, die die gegenständliche Wohnung wiederum ihrer Geschäftsführerin (= Stifterin) und ihrem Ehemann (= ebenfalls Stifter und Angestellter der GmbH) als Dienstwohnung überlässt, ist hinsichtlich der Frage, ob die Nutzungsüberlassung der Immobilie an die GmbH eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und die Stiftung daher Vorsteuern aus der Gebäudeerichtung geltend machen kann, eine abstrakte Renditeberechnung nicht gerechtfertigt, wenn es für das errichtete Mietobjekt einen funktionierenden Mietenmarkt gibt.