EStG: § 5
Der Grundsatz der Periodenrichtigkeit der Gewinnermittlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 erfordert es, dass Mehrsteuern aus einer GPLA-Prüfung in den Jahren erfasst werden, in denen sie abzuführen gewesen wären und nicht in dem Jahr, in dem die Vorschreibung durch die GPLA Prüfung erfolgt.