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BFG: Bilanzberichtigung bei Mehrsteuern auf Grund einer GPLA

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/231ÖStZB 2016, 440 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 5

Der Grundsatz der Periodenrichtigkeit der Gewinnermittlung bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 erfordert es, dass Mehrsteuern aus einer GPLA-Prüfung in den Jahren erfasst werden, in denen sie abzuführen gewesen wären und nicht in dem Jahr, in dem die Vorschreibung durch die GPLA Prüfung erfolgt.

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