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BFG: Keine Steuerbefreiung für Schweizer Invalidenrente

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/225ÖStZB 2016, 437 Heft 15 und 16 v. 24.8.2016

EStG: § 3 Abs 1 Z 4 lit c

Gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG sind "… Geldleistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Beträge aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht ..." von der Einkommensteuer befreit.

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