EStG 1988: § 33 Abs 6, § 41 Abs 3
Ausländische Pensionseinkünfte, deren Höhe geringer als € 730,- (= Veranlagungsfreibetrag) ist und die somit nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes bei der Veranlagung erfasst werden, sind auch bei der Einschleifregelung zum Pensionistenabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen.