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Schenkungssteuer für zinsenfreies Darlehen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/213ÖStZB 2016, 412 Heft 14 v. 21.7.2016

ErbStG: § 1 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl I 2007/39

BewG: § 15, § 17

Wird ein Darlehen von vornherein unverzinslich gegeben, ist gem den Vorschriften des Bewertungsgesetzes sofort auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis der Schenkungssteuer zu unterziehen. § 15 Abs 1 und § 17 Abs 1 und Abs 3 BewG sehen nämlich eine einmalige Bewertung einer zukünftigen Nutzung einer Geldsumme vor.

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