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Keine Aussetzung der Einhebung durch mangelhafte Berufung auch bei Fristverlängerungsantrag zur Behebung der Berufungsmängel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/200ÖStZB 2012, 382 Heft 13 v. 2.7.2012

BAO § 85 Abs 2, § 110 Abs 2, §§ 212a, 250, 275

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