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Gebühren für einen Feuerwehreinsatz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/489ÖStZB 2010, 720 Heft 24 v. 15.12.2010

Wr FeuerwehrG: § 15

War sowohl der Personaleinsatz als auch der Materialeinsatz für die Bergung eines verunfallten Fahrzeuges im veranschlagten Umfang jeweils notwendig und angemessen, können die Kosten des gebührenpflichtigen Einsatzes der Person vorgeschrieben werden, die um die Hilfeleistung oder Beistellung ersucht hat bzw für die diese angefordert worden ist.

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