PStG § 16
Ein operativer Eingriff, wie die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, ist nicht Voraussetzung für eine Änderung der Eintragung des Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch. Die Kriterien hinsichtlich der Transsexualität sind erfüllt, wenn sich ein Transsexueller dem Alltagstest seit Jahren gestellt hat und mit dem äußeren Erscheinungsbild einer Frau seit Jahren lebt und arbeitet.