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Keine USt-Berichtigung bei Bestehen einer höheren Gegenforderung; Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Geschäftstätigkeit an der im Firmenbuch eingetragenen Adresse; keine mündliche Berufungsverhandlung bei verspäteter Antragstellung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/388ÖStZB 2010, 575 Heft 20 v. 15.10.2010

UStG 1994: § 16 Abs 3 Z 1, § 11 Abs 1 Z 1 12 Abs 1

BAO § 284 Abs 1 Z 1

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