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Rechtswidrige Heranziehung zur AbgHaftung ohne Information über die AbgFestsetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/361ÖStZB 2010, 553 Heft 19 v. 1.10.2010

BAO §§ 9, 80, 248

Wird der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass die Abg schon bescheidmäßig festgesetzt wurden, so liegt infolge unvollständiger Information ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den HaftungsB nicht sanierbar ist.

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