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Familienbeihilfenanspruch für im EU-Ausland lebende Kinder bei Tragung des überwiegenden Geldunterhalts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/354ÖStZB 2010, 545 Heft 19 v. 1.10.2010

FLAG § 2 Abs 1, § 4 Abs 2

VO (EWG) 1971/1408 Art 13 Abs 2, Art 73

Trägt der in Österreich lebende Vater von Kindern, die bei dessen geschiedener Ehefrau in Ungarn (EU-Ausland) leben, den überwiegenden Geldunterhalt, hat er Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Differenzzahlung.

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