EAVG §§ 1, 2, 3, 4
RL 2003/96/EG zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom-EnergiebesteuerungsRL Art 17
1. Der Regelung der EnergieabgVergütung stehen auch ab dem Kalenderjahr 2004, wie sie durch die Nov BGBl I 2004/92 geschaffen wurde, keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken entgegen. Insb ist nicht davon auszugehen, dass der EnergieabgVergütung nach diesen Best das Durchführungsverbot entgegenstünde.