AMA-Gesetz: § 21a ff
EG: Art 87
Eine Abg kann dann als Bestandteil einer Beihilfenmaßnahme angesehen werden, wenn zwischen der Abg und der Beihilfe ein zwingender Verwendungszusammenhang in dem
AMA-Gesetz: § 21a ff
EG: Art 87
Eine Abg kann dann als Bestandteil einer Beihilfenmaßnahme angesehen werden, wenn zwischen der Abg und der Beihilfe ein zwingender Verwendungszusammenhang in dem