BAO §§ 21, 22, 23
Sind Optionspflege- und Geschäftsbesorgungsverträge im Zusammenhang mit der Übertragung eines Klientenstocks nicht nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnlos, handelt es sich nicht um steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte.
BAO §§ 21, 22, 23
Sind Optionspflege- und Geschäftsbesorgungsverträge im Zusammenhang mit der Übertragung eines Klientenstocks nicht nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnlos, handelt es sich nicht um steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte.