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Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch bloße Unterlassung der Eintreibung einer Darlehensforderung gegen Gesellschafter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/303ÖStZB 2010, 458 Heft 15 und 16 v. 4.8.2010

KStG § 8 Abs 2

Verzichtet eine KapGes causa societatis zugunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt erst im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor. Das bloße Aufgeben des Rückzahlungswillens eines Schuldners bringt dabei die Schuld noch nicht in Wegfall.

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