FLAG § 2 Abs 2, §§ 4, 5 Abs 3, § 53 Abs 1
VO (EG) 11971/1408: Art 13, 73
Leistet ein in Österreich lebender Erwerbstätiger für seine im Ausland bei der Kindesmutter lebenden Kinder überwiegend den (Geld-)Unterhalt, hat er auch dann Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) in Österreich, wenn die Mutter für die Kinder Betreuungsleistungen erbringt.