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Aussetzungszinsenschuld bei Aussetzung der Einhebung auch nach unzulässiger Berufung gegen nicht rechtswirksamen GrundlagenB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/275ÖStZB 2010, 418 Heft 14 v. 15.7.2010

BAO §§ 212a, 192, 295

Mit dem B über die Aussetzung der Einhebung wird der Betrag der ausgesetzten AbgSchuldigkeit mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Eine allfällige Unrichtigkeit des ausgesetzten AbgBetrages - hier nachdem sich herausgestellt hat, dass der Grundlagen-FeststellungsB mangels eines konkreten

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