UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 1, § 3a Abs 8 lit a
6. MWSt-RL 77/2888/EWG : Art 2 und 9
Die Leistung als Sporttrainer ist als einheitliche Leistung anzusehen und ist damit unter die Best des § 3a Abs 8 lit a UStG 1994 zu subsumieren. Steuerobjekt der USt ist dabei die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Ist eine Leistungseinheit anzunehmen, so ist umsatzsteuerlich nur