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Beihilfencharakter einer Kostenbeitragsregelung berechtigt den AbgPfl nicht, sich dem Kostenbeitrag zu entziehen (hier Beitrag der Kreditinstitute zu den Kosten der FMA); Kostenaufteilung der FMA ist sachgerecht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/29ÖStZB 2007, 32 Heft 1 und 2 v. 25.1.2007

BWG § 69a

FMABG § 19

EG: Art 87, 88

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