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Kein Abzug des Bedienungsgeldes von der Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe bei Entlohnung von Gastgewerbe-Dienstnehmern im Festlohnsystem auch in Wien

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/276 Heft 9 v. 1.5.2004

§ 11 Abs 2 Wr TourismusförderungsG

Nur wenn die Entlohnung des Personals im Gastgewerbe über ein Bedienungsgeld, nicht aber wenn die Entlohnung nach einem Alternativlohnsystem (Festlohnsystem) erfolgt, kann auch in Wien das vom Gast zu leistende Bedienungsgeld von der Bemessungsgrundlage für die Ortstaxe abgezogen werden.

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