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Aufhebung eines amtswegigen, aufgrund einer Anregung des StPfl erlassenen WiederaufnahmeB in Ausübung des Aufsichtsrechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/215 Heft 8 v. 15.4.2004

§ 299 BAO

§ 303 Abs 4 BAO

Ist das FA einer Anregung des StPfl gefolgt und hat es dementsprechend die Wiederaufnahme verfügt ohne den maßgeblichen Sachverhalt selbst zu ermitteln, ist die Oberbehörde berechtigt, diesen B in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes aufzuheben.

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