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GetrSt-Vorschreibung für nicht vor dem

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/187 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 6 Oö Gemeinde-GetrStG

Wurde die GetrSt auf alkoholische Getränke weder vor dem 9. 3. 2000 entrichtet noch vor diesem Datum fällig, kommt eine Erhebung dieser gemeinschaftsrechtswidrigen Abg nicht mehr in Betracht.

VwGH 30.04.2003, 2002/16/0291

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