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Keine AbgHaftung eines Gf bei pflichtwidriger Unterlassung der Überrechnung eines Guthabens durch das FA

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/437 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 9 BAO

§ 80 BAO

§ 215 BAO

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