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§ 14 Abs 1 Z 13:

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2002/141 Heft 8 v. 15.4.2002

Normierung einer Ankündigungsabgabe auch für Werbematerial in der AnkündigungsabgabeO Leoben war gesetzwidrig (Überschreitung der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung der Gemeinde)

Art 18 Abs 2 B-VG

Art 139 B-VG:

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