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Keine Umqualifizierung in eine Berufung, wenn einem Schriftsatz auch nicht andeutungsweise eine Gestaltung als Berufung gegen ZurückweisungsB (einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) zu entnehmen ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/152 Heft 9 v. 1.5.2001

§ 243 BAO

§ 250 Abs 1 BAO

§ 42 Abs 2 Z 2 VwGG

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