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Für die Frage, ob Fremdmittelzinsen als Betriebsausgaben anerkannt werden dürfen, ist die Verwendung der Fremdmittel im Zeitpunkt ihrer Aufnahme maßgeblich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/119 Heft 8 v. 15.4.2001

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Für die Frage, ob Fremdmittelzinsen als Betriebsausgaben anerkannt werden dürfen, ist die Verwendung der Fremdmittel im Zeitpunkt ihrer Aufnahme maßgeblich.

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